DGUV 70 UVV 70 Prüfung gewerblicher Fahrzeuge
ehemals BGV D29

Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind Arbeitsmittel, für die Sie als Arbeitgeber die Verkehrs- und Arbeitssicherheit nachweisen müssen. Dies betrifft eben auch Ihren Imbisswagen als Kraftfahrzeug oder als Anhänger. Die Prüfpflichten und den Prüfumfang regelt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV  70. Zusätzlich zur Gasprüfung DGUV 79 führen diese Überprüfungen in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorgaben kompetent und effizient für Sie durch.

Ihre Vorteile durch regelmäßige DGUV 70 Prüfungen

  • Hohe Betriebs-, Verkehrs- und Arbeitssicherheit Ihrer Firmenfahrzeuge
  • Minimierte Haftungsrisiken durch gesetzeskonforme Prüfungen
  • Reduzierte Unfall- und Schadensrisiken

Arbeitsplatz Automobil – Unfallverhütung nach DGUV Vorschrift 70 für Fahrzeuge

Häufig wechselnde Fahrer und die intensivere Nutzung Ihrer Fahrzeuge bedeuten auch ein höheres Unfallrisiko. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge wie PKW, LKW, Anhänger und Nutzfahrzeuge gelten daher besondere und erhöhte Sicherheitsanforderungen. Um sowohl die Vorschriften zur Verkehrssicherheit wie auch für den arbeitssicheren Zustand aller Fahrzeugkomponenten zu erfüllen, müssen diese mindestens einmal jährlich – bei Bedarf öfter – nach der DGUV 70 geprüft werden. Ich prüfe daher den Fahrzeuge erforderlichen Prüfintervall und prüfe das gesamte Fahrzeug jeweils mit allen Anlagen, Aufbauten und Komponenten hinsichtlich technischer Mängel, Verschleiß und der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Nach Unfällen, Reparaturen oder Wiederinbetriebnahme kann zusätzlicher Prüfbedarf bestehen.

Gerne berate ich Sie weitergehend zu dem Thema DGUV 70 für Ihren Fuhrpark.