Allgemeines zur Prüfung von Flüssiggasanalagen

Wie erleben immer wieder in unserer täglichen Praxis, das die Gasanlage in einem Boot, Caravan oder auch in gewerblichen Fahrzeugen  zu wenig beachtet wird und wesentliche Prüfinterwalle und Austauschfristen von Bestandteile der Gasanlage nicht eingehalten werden.

Selbstausbauprojekte

Sie sind Selbstausbauer eines Bootes, Caravan oder eines Food-Trucks? Wir beraten und begleiten Sie bei der Planung dem Einbau und der Inbetriebnahme Ihrer Flüssiggasanlage.

Weshalb ist die Prüfung notwendig ?

Eine regelmäßige Prüfung Ihrer Flüssiggasanlage trägt wesentlich zur Sicherheit bei. Dabei ist es unerheblich ob sich um eine Butan oder Propan betriebene Anlage handelt. Flüssiggasanlagen müssen in der Regel alle 2 Jahre einer Prüfung unterzogen werden. Die fristgerechte Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und in der gesamten EU gereglt. Eine nicht ordnungsgemäße Flüssiggasanlage bzw. das nicht einhalten der Prüfinterwalle kann dazu führen, das die Betriebserlaubnis oder der Versicherungsschutz erlischt. Bei gewerblichen Fahrzeugen kann zusätzlich die gewerbliche Nutzung untersagt werden.

Zudem verlangen immer mehr Campingplatzbereiber, Sportboothäfen oder Veranstalter die Vorlage einer aktuellen geprüften Flüssiggasanlage. Andernfalls wird der Zugang oder die Teilnahme untersagt.

Was wird geprüft?

Im Rahmen der technischen Prüfung der Flüssiggasanlage wird die Dichtigkeit der gesamten Anlage und der Verbrauchsstellen überprüft. Im Weiteren werden alle Bestandteil auf einwandfreie Funktion überprüft. Sind die Austauschfristen von Schläuchen und Druckreglern erreicht werden diese ausgetauscht. Sollten Schäden erkennbar sein wird ein Austausch schon vor erreichen der Austauschfrist durchgeführt.

Wann wird geprüft?

Im Prinzip gibt es drei Prüfungsanlässe:

  1. Prüfung zur Erstabnahme
  2. Prüfung vor der Inbetriebnahme nach längerem Stillstand, Wintereinlagerung
  3. Wiederholungsprüfung in der Regel alle 2 Jahre
  4. Prüfung nach Umbaumaßnahmen

Wer darf die Prüfung vornehmen?

Die Prüfungen dürfen nur durch einen vom DVFG Deutschen Verband für Flüssiggas geprüften und zertifizierten Sachkundigen durchgeführt werden. Wir sind zusätzlich von der BGN Nahrungsmittel und Gaststättengewerbe zugelassen die gewerblichen Fahrzeuge gem. der DGUV Vorschrift 79 durchzuführen.

Natürlich kann sich eine sachkundige Person entsprechend ausweisen und absolviert regelmäßig Fortbildungen.

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