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Wir prüfen nach der neuen gewerblichen branchenübergreifenden DGUV Regel 110-010, ehemals DGUV 79.
Informationen zum Prüfungsumfang und den notwendigen Unterlagen und Anweisungen für Ihren Betrieb erhalten Sie bei uns.

Mobile Gasprüfung

Hamburg * Schleswig Holstein * Berlin, Brandenburg * Hessen * Rheinland Pfalz

Hallo, mein Name ist Oliver Lorenz. Ich bin anerkannter und geprüfter Boots- und Yachtgutachter und Prüfer amtlicher Sportbootführerscheine vom DMYV Deutscher Motoryacht Verband. Zudem bin ich als Prüfer und Sachverständiger für Ihre Gas- und Trinkwasseranlage im Boot, Wohnmobil und Food-Truck in Berlin, Brandenburg und deutschlandweit tätig. Ich bin geprüft und anerkannt vom Deutschen Verband für Flüssiggas  und von der Deutschen Wasserakademie.

Haben Sie Fragen zu diesem Themen, dann stehen Ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich einfach über mein Kontaktformular.

Unsere Fachverbände für nähere Informationen rund um das Thema Flüssiggas.

Allgemeines zu Gasprüfungen

Allgemeine Informationen zu Prüfungen von Flüssiggasanlagen

DGUV Vorschrift 79

Gasanlage für gewerbliche Tätigkeit müssen nach den gewerblichen Regeln getestet werden

Gasprüfung für Schausteller

Prüfung gewerblicher Flaschenanlagen von Food Trucks, Crêperien und Marktständen

Gasprüfung für das Baugewerbe

Prüfung von Flüssiggasanlagen in Baustellenfahrzeugen

Gasprüfung gem. G607

G607, die Norm für Wohnmobile, Wohnwagen und Gartenhäuser

Gasprüfung gem. G608

G608, die Norm für alle Freitzeit, sowie Motor- und Segelyachten

Gasprüfung gem. G612

G612, die Norm für Ihren Gasgrill, Heizung und sonstige Freizeitgräte

Gasprüfung gewerblich genutzter Geräte

Prüfung von Flüssiggasanlagen für gewrblich genutzte Geräte

Was und wie wird bei einer Gasprüfung geprüft?

  • Sichtprüfung der Gasanlage
  • Verbrauchsteile wie Schläuche und Druckregler werden auf ihr Ablaufdatum überprüft
  • Defekte und abgelaufene Teile werden ersetzt
  • Prüfung auf Korrosion der Verbindungen
  • Druckprüfung
  • Prüfung der Verbraucher z.B. (Herd, Heizung, Kühlschrank)
  • Abbrennprüfung
  • Dokumentation der Prüfung inkl. Ergebnis der Druckprüfung
  • Ausstellung des Prüfbuches bzw. Eintrag der Wiederholungsprüfung
  • Erteilung der Prüfplakette