Gasprüfung gemäß DGUV 79 / BGV D 34

Wir führen mobile Prüfungen für gewerbliche Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen durch.
Grundlage hierfür sind die folgenden Vorschriften die der Unternehmer zu beachten hat.
DGUV Vorschrift 79 (BGV D34) BGG 935/937
Unfallverhütungsvorschrift §33 und § 38
Arbeits-Sicherheits-Informationen (ASI 8.04)
Dies betrifft beispielsweise Food Trucks, Crêperien, Marktständen sowie Fahrzeuge der Gastronomie und des Schaustellergewerbes
sowie Bauwagen und mobile Büros.
Die Prüfung dient der Sicherheit der Arbeitnehmer und ist für den Unternehmer verpflichtend. Die Prüfung ist alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu wiederholen.
Die zuständigen Berufsgenossenschaften überprüfen diese Vorschriften regelmäßig.

Der Unternehmer steht also auch hier in der Pflicht.

Für Weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Wir beraten Sie auch bei der Erstellung der umfassenden und vorgeschriebenen Dokumentation.

– Gefährdungsbeurteilung
– Zoneneinteilung und Ex-Schutzberatung
– Unterweisung der Arbeitnehmer und Dokumentation
– Betriebsanweisung Flüssiggas Flaschenanlagen
– Betriebsanweisung Terrassenstrahler
– Betriebsanweisung Wechsel von Flüssiggasflaschen
– Betriebsanweisung Stationäre Behälter für Flüssiggas
– und weitere …..

DGUV79 Prüfbescheinigung

Zertifizierter Prüfer

Faire Preise

Schnell und Zuverlässig

Gasprüfung Wohnwagen

Wir sind vom DVFG geprüft und anerkannt

Prüfungen von Gasanlagen dürfen nur von ausgebildeten und zertifizierten Sachkundigen der DVFG (Deutscher Verband für Flüssiggas) nach den technischen Regeln der DIN EN ISO 10239 und dem Arbeitsblatt G 608, G607 und G612 der DVGW vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Kunde für seine Gasanalage ein Prüfbuch. Dort werden alle Prüfungen dokumentiert und bestätigt.